AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stage Music School für Unterrichtsverträge
(Fassung 01.03.2022)

§ 1 Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Stage Music School und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler genannt und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seinem gesetzlichenVertreter/in, nachfolgend Schüler genannt.

§ 2 Unterricht
2.1. Der Unterricht findet regelmäßig einmal pro Woche zu einem fest vereinbarten Termin in unseren Musikschul-Räumen in Saarbrücken - Dudweiler Landstraße 7, in Saarlouis - Lothringer Straße 3 - 5 statt. Veranstaltungen können, falls erforderlich, auch außerhalb der Räumlichkeiten der Stage Music School stattfinden. Ebenso Unterrichtsprogramme, die in den Räumlichkeiten der Schüler stattfinden. (Bsp. Bandcoaching vor Ort). Wenn aus Gründen von Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder infolge gesetzlicher Anordnung kein Präsenz- Unterricht erbracht werden kann, behält sich die Stage Music School vor,
den Musikunterricht online durchzuführen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht hierbei nicht.
2.2. Die Stage Music School verpflichtet sich, mindestens 37 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr anzubieten, bzw. 18 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr bei 14 tägigem Unterricht.
2.9. Eine Unterrichtsstunde dauert je nach gebuchtem Kurs oder Stundenpaket 30 Minuten, 45 Minuten, 60 Minuten oder 90 Minuten.
2.4. Die Bedingungen für 10er Karten oder Workshops mit begrenzter Laufzeit sind der jeweiligen Kursanmeldung zu entnehmen. Bei unseren 10er Karten gilt eine Absagefrist von 24 Stunden vor der vereinbarten Unterrichtseinheit, ansonsten gilt diese als gehalten. Bei Workshops bitten wir um die jeweilige Beachtung einer Absagefrist.
2.5. Ein Anspruch auf Unterricht von einem/einer bestimmten Lehrer/-in besteht nicht.
2.6. Die Stage Music School behält sich vor, aus organisatorischen Gründen den vereinbarten Unterrichtstermin in Abstimmung mit dem Schüler / der Schülerin neu zu terminieren. Der Schüler / die Schülerin ermöglicht ihrerseits alternative Zeiten.

§ 3 Unterrichtsbeiträge
3.1. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der in 12 Monatsraten gezahlt wird.
3.2. Die Unterrichtsbeiträge laut Preisliste sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch das SEPA-Lastschriftverfahren bis zum 5. des Monats.
3.3. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden 5,00 € Bearbeitungsgebühren sowie die Gebühr der
Bank berechnet.
3.4. Die Stage Music School behält sich eine jährliche Beitragserhöhung von max. 5% auf den Jahresbeitrag vor.
In diesem Fall greift kein Sonderkündigungsrecht.
3.5. Die Mahngebühren betragen 15,- EUR.
3.6. Im Falle einer Nichtzahlung der Unterrichtsgebühr trotz entsprechender Aufforderungen, wird der Gesamtbetrag der Restlaufzeit des Vertrages sofort fällig.

§ 4 Rabatte
4.1. Familienrabatt: Die Stage Music School gewährt ab dem zweiten Familienangehörigen, der einen Unterrichtsvertrag mit der Stage Music School abschließt, einen Rabatt in Höhe von 10% auf den jeweils günstigeren Unterrichtsvertrag.
4.2. Zusatz-Vertrag: Die Stage Music School gewährt jedem Schüler, der einen weiteren Unterrichtsvertrag abschließt, 10% auf den jeweils günstigeren Unterrichtsvertrag.

§ 5 Unterrichtsfreie Zeit/Unterrichtsausfall
5.1. An den gesetzlichen Feiertagen, Rosenmontag und in den Schulferien des Landes Saarland findet kein Unterricht statt, ohne dass dies Einfluss auf die vereinbarten Unterrichtsgebühren hat.
5.2. Die Zahlungspflicht des Schülers besteht auch dann fort, wenn der Schüler Ausfallzeiten hat. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin.
5.3. Bei mehr als einwöchiger Krankheit kann der Vertrag nach Vorlage eines ärztlichen Attests ruhen. Die Stage Music School ist dann berechtigt, den vereinbarten Unterrichtstermin durch einen andern Schüler zu belegen.
5.4. Der Lehrer ist berechtigt, wegen Krankheit maximal 1 Unterrichtseinheit pro Kalenderhalbjahr abzusagen, ohne dass dieser nachgeholt werden muss. Davon unberührt gilt die Vereinbarung unter 82 2.2., dass dem Schüler 37 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr zugesichert werden. Sollten die 37 Unterrichtseinheiten durch längerfristige Krankheit des Lehrers unterschritten werden, werden Nachholtermine angeboten oder ein Vertretungslehrer beauftragt. Sollte beides nicht möglich sein, dann wird die Unterrichtsgebühr für die Fehlstunden erstattet.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1. Der Unterrichtsvertrag kann zu jedem Zeitpunkt begonnen werden. Vertragsbeginn ist immer der 1. eines Monats. Sollten vor Vertragsbeginn Stunden gehalten werden, so berechnen wir diese anteilig.
6.2. 10er Karten oder Workshops haben keine feste Laufzeit. Die jeweiligen Laufzeiten sind den Kursanmeldungen zu entnehmen.
6.3 Die Kündigung des Unterrichtsvertrags ist mit einer Frist von drei vollen Unterrichtsmonaten zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Vertragsende wird nach dem Eingangsdatum des Kündigungsschreibens ermittelt. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigung bei der Stage Music School relevant. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Aufsichtspflicht, Haftung
7.1. Die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren bis zum Eintreffen der/des Lehrer/in zu beaufsichtigen und nach Unterrichtsende pünktlich abzuholen, da eine Aufsicht durch die Stage Music School Über die Unterrichtszeit hinaus nicht gewährleistet werden kann. Die Stage Music School übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht ausschließlich während des Unterrichts und bei Veranstaltungen oder Mitwirkung bei Veranstaltungen der Stage Music School nur für die unmittelbare Auftrittszeit. Ansonsten haften Eltern für Ihre Kinder.
7.2. Die Haftung der Stage Music School oder durch eine von der Stage Music School beauftragte Person beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz seitens der Stage Music School/Person
vorliegt. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit der Schüler und Begleitpersonen, sowohl während des Unterrichtes als auch auf dem Hin-und Rückweg zum Unterricht, wird nicht gehaftet.
7.3. Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten und die Teilnahme an den Aktivitäten geschieht auf eigenes Risiko der Schüler und ihrer Begleiter. Für Schäden, die durch den Schüler oder begleitende Personen an den Räumlichkeiten oder den anderen Schülern entstehen, haften die Eltern bzw. der Verursacher selbst. Für Garderobe oder mitgebrachte Gegenstände der Schüler wird von der Stage Music School keine Haftung übernommen.

§ 8 Datenschutz
8.1. Die Stage Music School erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Schülers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir den Schüler über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.
8.2. Sofern zwischen dem Schüler und der Stage Music School ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich gestaltet oder geändert werden soll, erhebt und verwendet die Stage Music School die personenbezogenen Daten des Schülers, soweit dies zu diesem Zweck erforderlich ist. Auf Anforderung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft Über diese Daten erteilen, soweit dies für die Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des militärisches Abhördienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
8.3. Als Nutzer unseres Angebotes, habt der Schüler das Recht, von der Stage Music School Auskunft Über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf das Verlangen des Schülers kann die Auskunft elektronisch erteilt werden.
8.4. Unsere Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte erklären sich damit einverstanden, im Rahmen von Veranstaltungen der Stage Music School sowie im Rahmen eventueller späterer TV-/Hörfunk-
/Online-Produktion mit einer Film-, Fotokamera und/oder einem Tonaufnahmegerät aufgenommen zu werden. Außerdem erkären sich unsere Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass diese Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen.

§ 9 Wir respektieren das Urheberrecht
9.1. Es ist nicht gestattet, Kopien von urheberrechtlich geschützten Noten zu machen und diese in den Unterricht an der Stage Music School mitzubringen und zu benutzen.

§ 10 Salvatorische Klausel
10.1. Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
10.2. Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen Regelungen davon unberührt.

§ 11 Erfüllungs- und Gerichtsstand
11.1. Erfüllungs- und Gerichtsstand für beide Parteien ist Saarbrücken.

STAGE MUSIC SCHOOL
Saarbrücken
Dudweiler Landstraße 7
66123 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 81 77 77

STAGE MUSIC SCHOOL
Saarlouis

Lothringer Straße 3 – 5
66740 Saarlouis
Tel.: 06831 – 645 86 36

Öffnungszeiten
MO - FR:
10:00 – 21:00 Uhr 
SA:
10.00 – 16.00 Uhr

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